Begriffserklärungen
Letzte Änderung: 2. Jan. 2005

Begriff Erklärung
STIKO Abkürzung für "Ständige Impfkommission"
Die STIKO-Mitglieder werden vom Bundesgesundheitsminister berufen und geben Impfempfehlungen heraus. Diese Impfempfehlungen sind - soweit sie von den Landesgesundheitsämtern übernommen werden - für die Gesundheitsbehörden dahingehend verbindlich, als ihre Mitarbeiter verpflichtet sind, die Umsetzung der empfohlenen Impfungen nach Kräften zu fördern.
Da es jedoch in Deutschland keine Impfpflicht gibt, ist niemand verpflichtet, diese Impfungen auch vornehmen zu lassen.
Wichtiges Detail am Rande: Der Staat übernimmt im Falle von Impfschäden die Haftung nur für Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden

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