Letzte Änderung am 17. Nov. 2006


Antikörpertiter als Wirksamkeitsnachweis bei Impfstoffen

 


Offiziellen Quellen zufolge lässt die Menge der sog. "Antikörper" im Blut keine zuverlässige Aussage über die Immunität einer Person zu.
Dennoch ist bei der Zulassung eines Impfstoffs der Antikörpertiter der entscheidende Wirksamkeitsnachweis!


Auszug aus meinem Schriftverkehr mit dem Robert-Koch-Institut (RKI), der für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständigen Bundesgesundheitsbehörde.


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
> Gesendet: Montag, 25. Oktober 2004 17:52
> An: Presse
> Betreff: Anfrage zu Antikörpertiter
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> da sich Ihre Behörde bei der Beurteilung von Krankheitsimmunität auf die
> Höhe des jeweils gemessenen Antikörpertiters beruft, bitte ich Sie darum,
> mir Studien zu nennen, in denen über mehrere Jahre hinweg bei
> Versuchspersonen die Höhe des Antikörpertiters gemessen (auch vor und nach
> der Impfung) und mit der tatsächlichen Neigung zur Erkrankung verglichen
> wurde.
>
> Hintergrund meiner Frage ist die Überlegung, ob der Titer wirklich das
> einzige Kriterium für Immunität sein kann.
>
> mit freundlichen Grüßen
> Hans Tolzin

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Pressestelle RKI
> Gesendet: Dienstag, 1. Februar 2005 12:08
> An: hans@tolzin.de
> Betreff: WG: Anfrage zu Antikörpertiter
>
>
> Sehr geehrter Herr Tolzin,
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail.
> Weder das RKI noch die STIKO betrachten die Höhe der
> AK-Konzentration als alleiniges Kriterium für eine Immunität und
> definieren diese auch so nicht. Die für eine langfristige
> Immunität besonders wichtige zelluläre Immunität (immunologisches
> Gedächtnis) ist von den nachweisbaren AK-Titern nicht abhängig
> und deshalb dienen AK-Titer häufig nur als "Surrogatmarker" für
> die Immunität. Die STIKO empfiehlt z. B. nach Impfungen keine
> routinemäßige Testung auf Antikörper.
> Bei bestimmten Krankheiten mit langfristig stabilen AK-Titern
> nach Impfung oder Erkrankung, kann man allerdings aus dem
> Nachweis spezifischen Antikörper auf eine erfolgte Infektion mit
> bestimmten Erregern oder eine erfolgte Impfung schließen und
> damit indirekt auch auf eine vorliegende Immunität. Nicht
> nachweisbare oder niedrige AK-Titer sind jedoch kein Beweis für
> eine nicht vorhandene Immunität.
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Susanne G.
> ------------------
> Robert Koch-Institut
> Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliotheken
>

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hans Tolzin [mailto:hans@tolzin.de]
Gesendet: Dienstag, 1. Februar 2005 19:16
An: Info
Betreff: AW: Anfrage zu Antikörpertiter

Sehr geehrte Frau G.,

herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Wenn die Höhe der AK-Konzentration, wie Sie schreiben, keine sichere Aussage
über die Immunität zuläßt, wie kann sie dann alleiniges Kriterium für den
Nutzen-Nachweis bei der Impfstoffzulassung sein? Das verstehe ich nicht.

mit freundlichen Grüßen
Hans Tolzin

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Pressestelle RKI
Gesendet: Mittwoch, 2. Februar 2005 09:29
An: hans@tolzin.de
Betreff: AW: Anfrage zu Antikörpertiter

Sehr geehrter Herr Tolzin,
wir hatten ausführlich geantwortet. Aus Kapazitätsgründen können wir die Diskussion nicht weiterführen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Susanne G.

Prof. Dr. med. Ulrich Heininger, Mitglied der "Ständigen Impfkommission" (STIKO), schreibt in seinem Buch „Handbuch Kinderimpfung“ (Irisiana, 2004) auf Seite 64:

„Es ist weder notwendig noch sinnvoll, durch Blutentnahme und Antikörperbestimmung nach einer durchgeführten Impfung die Wirksamkeit zu bestimmen. Zum einen ist selbst durch eine Antikörperbestimmung keine zuverlässige Aussage über Vorhandensein oder Fehlen von Impfschutz möglich, zum anderen ist das einfach zu teuer.“


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